Datenschutzerklärung
Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter [Frank Fischer, Untere Bahnstraße 26, 8301 Laßnitzhöhe, [email protected], +43(0)664 9588609] auf dieser Website (im folgenden “Angebot”) auf.
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000).
Zugriffsdaten/ Server-Logfiles
Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören:
Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieterbehält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.
Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen
Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Rechtsgrundlagen
Zur Erlassung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen sind in Österreich sowohl der Bundes- als auch die Landesgesetzgeber
berufen (§ 2 DSG 2000). Je nachdem, ob die Verwendung automationsunterstützt oder manuell erfolgt, sind entweder der Bund
oder die Länder zur Gesetzgebung berufen. Die folgenden Aufzählungen umfassen eine Auswahl der in der Praxis
bedeutendsten Rechtsgrundlagen.
1. Österreich - verfassungsrechtliche Grundlagen
2. Österreich - einfachgesetzliche Grundlagen
3. Österreich - Grundlagen auf Verordnungsebene
4. EU
5. Europarat
Datenschutzbehörden
Der Rechtsschutz obliegt im öffentlichen Bereich, also etwa wenn der Auftraggeber eine Behörde ist oder ihm gesetzlich
übertragene Aufgaben erfüllt (§ 5 Abs. 2 DSG 2000), derDatenschutzkommission, ansonsten gemäß § 32 DSG 2000 den
Gerichten (dabei handelt es sich gemäß § 32 Abs. 4 DSG 2000 um die Landesgerichte). Nur das Auskunftsrecht (§
26 DSG 2000) ist immer – das heißt auch im privaten Bereich – vor der Datenschutzkommission geltend zu machen. Außerdem
besteht für Bürger die Möglichkeit, bei der Datenschutzkommission Rechtsauskünfte einzuholen sowie sich wegen Verstöße
gegen das DSG an die Datenschutzkommission zu wenden. Auf europäischer Ebene – bei Datenschutzverletzungen durch die
Organe der Europäischen Gemeinschaften – wird der Europäische Datenschutzbeauftragte tätig.
Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter [Frank Fischer, Untere Bahnstraße 26, 8301 Laßnitzhöhe, [email protected], +43(0)664 9588609] auf dieser Website (im folgenden “Angebot”) auf.
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000).
Zugriffsdaten/ Server-Logfiles
Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören:
Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieterbehält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.
Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen
Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Rechtsgrundlagen
Zur Erlassung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen sind in Österreich sowohl der Bundes- als auch die Landesgesetzgeber
berufen (§ 2 DSG 2000). Je nachdem, ob die Verwendung automationsunterstützt oder manuell erfolgt, sind entweder der Bund
oder die Länder zur Gesetzgebung berufen. Die folgenden Aufzählungen umfassen eine Auswahl der in der Praxis
bedeutendsten Rechtsgrundlagen.
1. Österreich - verfassungsrechtliche Grundlagen
2. Österreich - einfachgesetzliche Grundlagen
3. Österreich - Grundlagen auf Verordnungsebene
4. EU
5. Europarat
Datenschutzbehörden
Der Rechtsschutz obliegt im öffentlichen Bereich, also etwa wenn der Auftraggeber eine Behörde ist oder ihm gesetzlich
übertragene Aufgaben erfüllt (§ 5 Abs. 2 DSG 2000), derDatenschutzkommission, ansonsten gemäß § 32 DSG 2000 den
Gerichten (dabei handelt es sich gemäß § 32 Abs. 4 DSG 2000 um die Landesgerichte). Nur das Auskunftsrecht (§
26 DSG 2000) ist immer – das heißt auch im privaten Bereich – vor der Datenschutzkommission geltend zu machen. Außerdem
besteht für Bürger die Möglichkeit, bei der Datenschutzkommission Rechtsauskünfte einzuholen sowie sich wegen Verstöße
gegen das DSG an die Datenschutzkommission zu wenden. Auf europäischer Ebene – bei Datenschutzverletzungen durch die
Organe der Europäischen Gemeinschaften – wird der Europäische Datenschutzbeauftragte tätig.
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